Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 | Gültig ab: 17. März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Lexward (nachfolgend «Kanzlei») und Mandantinnen und Mandanten. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die Lexward, Talstrasse 62, 8001 Zürich, gegenüber Mandantinnen und Mandanten erbringt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Erteilung eines Mandats oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen akzeptieren Sie diese Bedingungen.
Massgeblich ist schweizerisches Recht, namentlich das Obligationenrecht (OR), das Anwaltsgesetz (BGFA) sowie die Berufsregeln des Kantons Zürich.
2. Begriffsbestimmungen
- «Kanzlei»: Lexward, Talstrasse 62, 8001 Zürich
- «Mandantin / Mandant»: Natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung der Kanzlei in Anspruch nimmt
- «Mandat»: Die im Einzelfall vereinbarte Dienstleistungsbeziehung
- «Dienstleistungen»: Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, Gesellschaftsgründung sowie verwandte anwaltliche Tätigkeiten
- «Unterlagen»: Alle von der Kanzlei erstellten oder bearbeiteten Dokumente, Entwürfe und Analysen
3. Dienstleistungen
Die Kanzlei erbringt folgende Hauptleistungen im Bereich des schweizerischen Rechts:
- Erstberatung: Strukturierte Besprechung Ihrer rechtlichen Situation, Einschätzung der massgeblichen Rechtslage, Erläuterung möglicher Vorgehensweisen. Die Beratung dauert in der Regel 60 Minuten und kann persönlich oder über eine gesicherte Videoverbindung stattfinden. Honorar: CHF 250 (inkl. schriftliche Zusammenfassung).
- Vertragsgestaltung & Prüfung: Ausarbeitung oder eingehende Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen nach schweizerischem Recht, einschliesslich Handelsverträgen, Arbeitsverträgen, NDAs und SLAs. Honorar: CHF 650.
- Gesellschaftsgründung: Beratung und Dokumentationshilfe bei der Errichtung einer juristischen Person in der Schweiz (GmbH, AG, Einzelunternehmen). Honorar: CHF 950.
Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelfall im Rahmen der Mandatsvereinbarung festgelegt.
4. Mandatsbegründung
Ein Mandat kommt durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zustande, in der Regel durch Unterzeichnung einer Mandatsbestätigung oder – bei Kleinstmandaten – durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail. Die Kanzlei ist berechtigt, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Kanzlei prüft im Rahmen des Onboarding-Prozesses die Identität des Mandanten gemäss den Anforderungen des Geldwäschereigesetzes (GwG). Entsprechende Unterlagen sind auf Anfrage bereitzustellen.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Honorarstruktur
Die Honorare für die unter Ziff. 3 beschriebenen Standardleistungen sind Pauschalpreise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (MWST). Für Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten Stundensätze, die zu Mandatsbeginn kommuniziert werden.
5.2 Fälligkeit und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Verzug ist die Kanzlei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
5.3 Vorschüsse
Bei umfangreicheren Mandaten kann die Kanzlei die Leistung von einem Kostenvorschuss abhängig machen. Über die Verwendung des Vorschusses wird im Rahmen der Schlussrechnung abgerechnet.
5.4 Rückerstattung
Bereits erbrachte Teilleistungen werden entsprechend dem Arbeitsaufwand vergütet. Eine pauschale Rückerstattung bereits geleisteter Honorare ist nicht vorgesehen, sofern die Kanzlei die vereinbarten Leistungen vertragsgemäss erbracht hat.
6. Leistungserbringung
Die Kanzlei erbringt ihre Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Sorgfalt und des fachkundigen Handelns. Bearbeitungszeiten sind Richtwerte; verbindliche Fristen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
Die Kanzlei ist berechtigt, einzelne Teilleistungen an qualifizierte externe Fachleute (z. B. Notariate, Steuerberater) zu delegieren, sofern dies im Interesse des Mandanten liegt und nach Möglichkeit vorher kommuniziert wird.
Jede Beratung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtslage. Spätere Gesetzesänderungen oder neue Gerichtsentscheide lösen keine Nachbesserungspflicht aus.
7. Pflichten der Mandantin / des Mandanten
Für eine wirksame Mandatsführung ist Ihre Mitwirkung erforderlich:
- Vollständige und wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhalts
- Fristgerechte Bereitstellung aller relevanten Unterlagen und Informationen
- Erreichbarkeit für notwendige Rückfragen innerhalb angemessener Frist
- Mitteilung von Änderungen, die das Mandat betreffen könnten
- Begleichung fälliger Honorarrechnungen innert vereinbarter Frist
Die Kanzlei haftet nicht für Nachteile, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Mandanten resultieren.
8. Vertraulichkeit
Die Kanzlei und ihre Mitarbeitenden unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis gemäss Art. 13 BGFA. Sämtliche mandatsbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.
9. Urheberrecht und geistiges Eigentum
Alle von der Kanzlei erstellten Unterlagen, Rechtsgutachten, Vertragsentwürfe und sonstigen Dokumente unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Sie werden Ihnen zur Nutzung für den vereinbarten Zweck überlassen.
Eine Weitergabe an Dritte ausserhalb des vereinbarten Verwendungszwecks oder eine Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Kanzlei.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Kanzlei beschränkt sich auf direkte Schäden, die durch nachweislich fehlerhafte Beratung oder Dokumentation entstanden sind. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Kanzlei verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss den anwaltlichen Standesregeln. Die Deckungssumme entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen des Kantons Zürich.
Die Kanzlei haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen, die auf Grundlage unvollständiger oder unzutreffender Angaben des Mandanten erteilt wurden.
11. Mandatsbeendigung
11.1 Kündigung durch den Mandanten
Der Mandant kann das Mandat jederzeit schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem Arbeitsaufwand zu vergüten.
11.2 Niederlegung durch die Kanzlei
Die Kanzlei kann das Mandat schriftlich niederlegen, insbesondere wenn ein Interessenkonflikt entsteht, notwendige Mitwirkungshandlungen des Mandanten ausbleiben, Honorarrechnungen über mehr als 30 Tage offen sind oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Eine Niederlegung erfolgt so, dass keine unmittelbaren Nachteile für den Mandanten entstehen.
12. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Zürich vereinbart. Vorrangig soll eine einvernehmliche Lösung gesucht werden; auf entsprechenden Wunsch kann ein Mediationsverfahren eingeleitet werden.
Mandantinnen und Mandanten mit Wohnsitz in der EU steht ausserdem die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission offen: ec.europa.eu/consumers/odr.
13. Allgemeine Bestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Vollständigkeit
Diese AGB sowie die im Einzelfall getroffene Mandatsvereinbarung bilden die vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen
Die Kanzlei behält sich vor, diese AGB anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website abrufbar. Laufende Mandate werden durch Änderungen erst berührt, wenn der Mandant diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
14. Kontakt
- Lexward
- Talstrasse 62, 8001 Zürich
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: +41 44 381 59 42